Steuerberaterin Bettina Olfens
Rundschreiben 2025/2026

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Steuern / Lohnsteuer 
Donnerstag, 13.08.2026

Reisen mit dem Dienstwagen - was ist erlaubt?

Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ist entscheidend

Ob der Dienstwagen für private Urlaubsfahrten genutzt werden darf, richtet sich insbesondere nach dem Arbeitsvertrag beziehungsweise der Dienstwagenvereinbarung. Ist die private Nutzung gestattet, sind Urlaubsfahrten grundsätzlich davon umfasst. Allerdings können Einschränkungen gelten – etwa für Fahrten ins Ausland oder in bestimmte Länder.

Vor einer Auslandsreise sollte außerdem geklärt werden, ob der Versicherungsschutz auch im Urlaubsland besteht und welche Unterlagen mitgeführt werden müssen. Je nach Reiseziel können zusätzliche Anforderungen gelten.

Auch bei den Kosten lohnt sich ein Blick in die Dienstwagenvereinbarung. Darf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Tank- oder Ladekarte auch für private Urlaubsfahrten verwendet werden? Wer trägt Maut-, Fähr- oder Parkgebühren? Hier können Unternehmen unterschiedliche Regelungen treffen.

Lohnsteuerliche Folgen beachten

Steuerlich gilt: Darf der Dienstwagen auch privat genutzt werden, stellt dies grundsätzlich einen geldwerten Vorteil dar, der versteuert werden muss. Ob der Wagen tatsächlich für eine Urlaubsreise genutzt wird, ändert an der grundsätzlichen steuerlichen Behandlung der eingeräumten Privatnutzung regelmäßig nichts.

Wer mit dem Dienstwagen ins Ausland reisen möchte, sollte daher rechtzeitig prüfen, welche Regelungen für die private Nutzung gelten und ob für das jeweilige Reiseland Besonderheiten zu beachten sind.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.